Zusatzrente: Finanzielle Absicherung im Ruhestand

Lesedauer: 4 Minuten

Zusatzrente: Finanzielle Absicherung im Ruhestand

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Die finanzielle Absicherung im Ruhestand ist für viele Menschen ein wichtiges Thema. Neben der gesetzlichen Rente gewinnt die Zusatzrente zunehmend an Bedeutung. Viele wollen damit eine solide finanzielle Grundlage im Alter zu schaffen. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genauen Blick auf die Zusatzrente und beleuchten verschiedene Aspekte. 

Dazu zählen die verschiedenen Formen der Zusatzrente und deren Höhe im öffentlichen Dienst. Zudem erhalten Sie alle Infos über die Ansprüche staatlicher Förderung aus der DDR-Zusatzrente. Erfahren Sie, wie Sie sich mit einer Zusatzrente zusätzlich absichern können und ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten. Lesen Sie zudem mehr darüber, welche Möglichkeiten es gibt, um eine sorgenfreie Zukunft im Ruhestand zu gewährleisten.

Welche Formen der zusätzlichen Rente gibt es?

Es gibt verschiedene Formen der Zusatzrente in Deutschland, die jeweils unterschiedliche Vorteile und Bedingungen bieten.

Die traditionelle Betriebsrente ist Teil der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und steht allen Arbeitnehmern zur Verfügung. Der Arbeitgeber beteiligt sich entweder an den Beiträgen oder übernimmt sie vollständig. Die staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung ist besonders großzügig, wenn der Arbeitnehmer auch selbst Beiträge leistet.

Im Gegensatz dazu wird die private Rentenversicherung individuell mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Es gibt verschiedene Anbieter, Konditionen und Versicherungsbedingungen zur Auswahl. Nach einer vertraglich festgelegten Zeit erhält man dann lebenslang monatliche Renten aus der privaten Altersvorsorge, basierend auf dem angesparten Vermögen.

Die VBL-Rente ist eine zusätzliche Versorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit einem Tarifvertrag. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und wird von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bereitgestellt.

Die Riester- und Rürup-Rente sind staatlich geförderte Formen der privaten Altersversorgung. Die Riester-Rente kann in verschiedenen Varianten wie klassischer oder fondsgebundener Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag oder Wohn-Riester-Produkt zur Tilgung von Immobilienschulden genutzt werden. 

Die Rürup-Rente hingegen richtet sich hauptsächlich an Selbstständige und bietet erhebliche Steuervorteile während der Ansparphase. Sie ist eine freiwillige Versicherung.

Diese verschiedenen Formen der Zusatzrente ermöglichen es den Menschen, ihre Altersvorsorge zu ergänzen. So können Sie sich finanzielle Sicherheit im Ruhestand schaffen. Es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten zu berücksichtigen, um die passende Form der Zusatzrente auszuwählen.

Wie hoch ist die Zusatzrente im öffentlichen Dienst?

Die Höhe der Zusatzrente im öffentlichen Dienst ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Dazu zählen zum Beispiel das Entgelt und das Alter der Beschäftigten. Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wird durch Tarifverträge geregelt. Durchgeführt wird Sie von Zusatzversorgungskassen wie der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Die Punktegutschrift im Rahmen des Punktemodells ermöglicht es den Beschäftigten, den erarbeiteten Betrag der Betriebsrente einzusehen. Die finanzielle Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer variiert je nach Finanzierungssystem und Steuerrecht der jeweiligen Zusatzversorgungskasse. In der VBL gibt es Unterschiede zwischen Ost und West aufgrund von Altlasten und unterschiedlichen Kapitalaufbauten. Die genaue Höhe der Zusatzrente im öffentlichen Dienst kann je nach Tarifvertrag und individueller Situation variieren.

Zusatzrente öffentlicher Dienst

Wer hat Anspruch auf Zusatzrente aus der DDR?

Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurden das DDR-Rentenrecht und seine zahlreichen Zusatz- und Sonderversorgungssysteme in das bundesdeutsche Recht überführt. Das Rentenüberleitungsgesetz sah jedoch vor, dass Ansprüche aus den Zusatzversorgungssystemen nach einer Übergangsfrist ab Mitte der 1990er-Jahre gestrichen wurden. 

Einige Berufszweige wie NVA, Volkspolizei, Feuerwehr oder Mitarbeiter des MfS reichten Ende der 1990er-Jahre erfolgreich Klagen ein. Sie erhielten ihre Sonderrenten. Für andere Berufsgruppen wie Eisenbahner, Krankenschwestern oder Bergleute gab es hingegen keine entsprechende Regelung.

Um den finanziellen Nachteilen bei der Rentenüberleitung entgegenzuwirken, wurde der Härtefallfonds eingerichtet. Menschen, die durch die Rentenüberleitung finanzielle Benachteiligungen erfahren haben, werden aus diesem Fonds unterstützt. Dies betrifft insbesondere auch jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler.

Die Auszahlung aus dem Fonds erfolgt nach dem Kriterium der Hilfsbedürftigkeit und orientiert sich an der Grundsicherung. Sie liegt derzeit bei 850 Euro pro Monat. Es wird geschätzt, dass etwa 60.000 bis 70.000 Antragsteller Anspruch auf Unterstützung haben. Allerdings werden nur wenige derjenigen, die eine Zusatzrente abgeschlossen haben, tatsächlich von dem Fonds profitieren.

Die geplante Regelung für den Härtefallfonds stößt jedoch auf Empörung bei den Betroffenen. Kritisiert wird insbesondere, dass nur ein geringer Prozentsatz der betroffenen Ostrentnerinnen und -rentner finanziell davon profitieren würde. 

Die aktuelle Lösung wird daher in Bezug auf Gleichbehandlung als fragwürdig angesehen. Es wird betont, dass dies zwar ein erster Schritt sei. Weitere Anpassungen sind jedoch erforderlich, um eine gerechte Lösung zu gewährleisten.

Zusatzrente DDR

Stütz Immotax erklärt: Welche Zusatzrente ist die beste?

Die beste Zusatzrente hängt von individuellen Bedürfnissen und Zielen ab. Jede Form der Zusatzrente hat ihre Vor- und Nachteile. Es ist ratsam, zusammen mit Experten die verschiedenen Optionen zu prüfen. Dann können Sie diejenige wählen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

Wir von Stütz Immotax beraten Sie als Experten auf dem Gebiet der Versicherungen und Altersvorsorge gerne. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch.

FAQ

Was ist unter der Zusatzrente zu verstehen?

Die Zusatzrente komplettiert die gesetzliche Rente und kann als einmalige Kapitalzahlung oder als regelmäßige Rente ausgezahlt werden. Sie kann zur finanziellen Absicherung im Ruhestand beitragen. Um Ihre finanzielle Zukunft zu sichern, sollten Sie von diesem Vorteil profitieren.

Wer bekommt die Zusatzrente?

Die Zusatzrente steht allen Arbeitnehmern offen. Im öffentlichen Dienst haben Beschäftigte Anspruch auf die VBL-Rente. Selbstständige können von Riester- oder Rürup-Renten profitieren. Eine betriebliche oder private Zusatzrente bietet finanzielle Absicherung im Ruhestand.

Wie wird die Zusatzrente im öffentlichen Dienst versteuert?

Wenn Angestellte im öffentlichen Dienst während der Anwartschaftsphase die Aufwendungen für die VBL-Rente aus bereits versteuertem Einkommen bezahlen, ohne steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen, wird die Rentenzahlung nur mit dem Ertragsanteil besteuert.

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