Wann ist mein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Lesedauer: 4 Minuten

Wann ist mein Bausparvertrag zuteilungsreif?

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Sie träumen von der eigenen Immobilie und haben mit dem Abschluss eines Bausparvertrages bereits den ersten Schritt gemacht? Anders als bei einem Darlehen bekommen Sie bei dieser Variante nicht sofort Geld ausgezahlt. Stattdessen heißt es sparen, sparen, sparen, bis ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist.

Aber wie lange müssen Sie warten, bis Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und wie können Sie den ganzen Prozess beschleunigen? Wir von Stütz Immotax liefern Ihnen die Antworten.

Was ist ein Bausparvertrag?

Einen Bausparvertrag schließen Sie mit einer Bausparkasse Ihrer Wahl ab. Als Sparer legen Sie bei Vertragsabschluss einen Betrag fest, welchen Sie in einer bestimmten Zeit ansparen möchten.

Diese Zeit nennt sich Ansparphase. In dieser zahlen Sie gemeinsam mit weiteren Bausparern monatliche Beiträge in einen Topf ein. Sobald Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, beginnt die sogenannte Darlehensphase. Sie erhalten Ihr angespartes Geld inklusive Zinsen und können das vereinbarte Darlehen in Anspruch nehmen.

Was versteht sich unter der Zuteilung des Bausparvertrags?

Als Bausparer können Sie erst dann auf Ihr angespartes Geld zurückgreifen, wenn der abgeschlossene Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Die Zuteilungsreife markiert demnach jenen Zeitpunkt, an welchem die Bausparkasse Ihnen das Baudarlehen zur Verfügung stellt.

Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Wann ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, lässt sich bei Vertragsabschluss nicht festlegen. Bausparkassen nennen lediglich einen voraussichtlichen Termin, welcher zur unverbindlichen Orientierung dient.

Hierbei handelt es sich um die Mindestsparzeit. Diese beträgt je nach Höhe der Bausparsumme zwischen acht und zehn Jahre, bis ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Einige Anbieter bieten aber auch kürzere Mindestsparzeiten von nur 18 Monaten an.

Neben der Mindestsparzeit ist das Mindestguthaben zu berücksichtigen, um einen Bausparvertrag zuteilungsreif nennen zu können. Auch dieses wird im Vorfeld festgelegt und muss aus eigener Tasche gezahlt werden.

Als dritter Punkt ist die Bewertungszahl entscheidend. Diese wird von der Bausparkasse errechnet und muss ausreichend hoch sein, damit Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Einfluss auf die Bewertungszahl haben:

  • die Höhe des Bausparguthabens
  • die bisherige Laufzeit
  • die erhaltenen Zinsen
Ein Bausparvertrag bedarf Geduld.

Wie viel Prozent der Bausparsumme muss aus eigener Tasche stammen?

Ehe ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird, muss eine gewisse Bausparsumme angespart sein. Diese legen Sie Monat um Monat mit fixen Beiträgen an. Wie hoch die Monatsbeiträge ausfallen, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Zum Teil sind auch Sonderzahlungen möglich, um die Mindestsparsumme früher zu erreichen.

Je nach Bauspartarif müssen Sie zwischen 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme selbstständig finanzieren. Die übrigen Anteile der vertraglich vereinbarten Bausparsumme erhalten Sie, sobald Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, als Darlehen.

Stütz Immotax erklärt: Diese Möglichkeiten haben Sie, wenn Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist

Ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif, informiert Sie Ihre Bausparkasse über das in Kürze zur Verfügung stehende Geld. In der Regel erhalten Sie diese Mitteilung einige Monate im Voraus. Die befristete Antwortzeit Ihrerseits beträgt für gewöhnlich vier Wochen.

Antworten Sie nicht, erlischt Ihr Anspruch auf das Baudarlehen. In diesem Fall erhalten Sie lediglich Ihr angespartes Kapital samt Zinsen zurück.

Darüber hinaus stehen Ihnen folgende fünf Möglichkeiten zur Verfügung, sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist:

  • Annahme de Zuteilung
  • Verschiebung der Zuteilung
  • Bausparsumme erhöhen
  • weiteren Bausparvertrag besparen
  • Verzicht auf die Zuteilung

Annahme der Zuteilung

Nehmen Sie die Zuteilung des Geldes an, gehen Sie automatisch in die Darlehensphase des Bausparvertrages über. Sie erhalten die gesamte Bausparsumme, Zinsen und das Bauspardarlehen ausgezahlt. Damit können Sie einen Teil der Hausbau-Kosten decken.

Verschiebung der Zuteilung

Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein Haus bauen oder kaufen, können Sie die Inanspruchnahme des Darlehens hinauszögern. Das Geld verbleibt in diesem Fall bei der Bausparkasse. Diese kann den Vertrag jedoch nach zehn Jahren der Zuteilungsreife kündigen.

Bausparsumme erhöhen

Ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif, können Sie auf die Ihnen zustehende Zuteilung verzichten und stattdessen weitersparen. Dadurch erhöht sich das Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehende Kapital.

Weiteren Bausparvertrag besparen

Lassen Sie sich Ihr eingezahltes Guthaben samt Zinsen auszahlen, können Sie das Geld in einen anderen Bausparvertrag investieren. Vorausgesetzt, dieser lässt Sonderzahlungen wie diese zu, um die Mindestsparsumme frühzeitig zu erreichen.

Verzicht auf die Zuteilung

Natürlich können Sie auf die Zuteilung auch verzichten, sobald Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist. In diesem Fall zahlt Ihnen die Bausparkasse Ihr Guthaben plus Zinsen aus. Sie können über das Geld frei verfügen.

Verzichten Sie auf die Zuteilung des Bausparvertrages, wird Ihnen Ihr Guthaben samt Zinsen ausgezahlt.

Können Sie sich das angesparte Guthaben frühzeitig auszahlen lassen?

Möchten Sie nicht warten, bis Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist, können Sie diesen kündigen. Dann erhalten Sie das bis dahin angesparte Geld ausgezahlt. Zum Teil müssen Sie jedoch noch eine zusätzliche Entschädigung an die Bausparkasse entrichten.

Wesentlich zweckdienlicher gelangen Sie frühzeitig an Ihr Geld, wenn Sie Sonderzahlungen tätigen. Auch können Sie Ihren Arbeitgeber mit vermögenswirksamen Leistungen in das Sparprojekt involvieren. Staatliche Förderungen können ebenso Mittel zum Zweck sein, die Zuteilungsreife früher zu erhalten.

Einige Bausparkassen bieten zudem die Möglichkeit der Wahlzuteilung. In diesem Fall profitieren Sie von einer attraktiven Anpassung der Bausparkriterien. Beispielsweise lässt sich die Mindestsparzeit verkürzen oder die Bewertungszahl herabsetzen. Als Gegenleistung müssen Sie allerdings höhere Rückzahlungen in Kauf nehmen.

FAQ

Wer kann einen Bausparvertrag abschließen?

Sobald Sie volljährig sind, können Sie einen Bausparvertrag abschließen. Für Kinder und Jugendliche kann ein Bausparvertrag ebenfalls sinnvoll sein. Der Vertragsabschluss muss in diesem Fall jedoch durch eine sorgeberechtigte Person erfolgen.

Welche Voraussetzungen müssen zum Erreichen der Zuteilungsreife erfüllt sein?

Damit ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird, müssen Sie die vertraglich festgelegte Mindestsparsumme erreicht haben. Auch sind die Mindestsparzeit sowie die Bewertungszahl der Bausparkasse zu berücksichtigen.

Wann ist die notwendige Mindestbewertungszahl erreicht?

Die Bewertungszahl setzt sich aus mehreren Kriterien zusammen. Darunter die Höhe des Bausparguthabens, die bisherige Vertragslaufzeit sowie die erhaltenen Zinsen. Die Mindestbewertungszahl wird von der Bausparkasse beziffert und hängt vom jeweiligen Bauspartarif ab.

Wir sind für Sie da!

Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie einfach über das Kontaktformular oder telefonisch Kontakt zu uns auf.

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