Zinssicherheit

Die Gunst der Stunde nutzen – Zinssicherung durch Bausparen 

In den letzten Jahren ist der Bausparvertrag nicht mehr zur Geltung gekommen!

  • Die Zinsen beim Bausparvertrag sind gesunken und in den Keller gefallen
  • Die Darlehenszinsen waren im Verhältnis zu den Darlehenszinsen bei Kreditinstituten immer höher

2022 dreht sich nun das Blatt: Steigende Inflation, Leitzinserhöhung der US-Notenbank und anstehender Zinsanstieg der EZB lösen derzeit bei den Banken einen Zinsanstieg für Darlehen und Immobilienfinanzierungen aus.

Für jeden, der aktuell eine Immobilienfinanzierung am Laufen hat, sind das Gründe, darüber nachzudenken, ob und wie eine möglicherweise anstehende Fortführung der Finanzierung vernünftig und bezahlbar, also optimal, umgesetzt werden könnte.

Und genau hier empfehlen wir den Abschluss eines auf Sie und Ihre Finanzierung zugeschnittenen Bausparvertrages, welcher als Zinssicherungsinstrument herangezogen werden kann.

Wenn man die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage nutzen kann, kann der Bausparvertrag darüber hinaus auch für die Ansparung von Kapital interessant sein, da sich daran auch der Staat beteiligt. Das gleiche gilt für vermögenswirksame Leistungen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Diese sind Mithelfer bei der Besparung eines Vertrags. Zinsen und ein eventueller Bonus sind einkommensteuerpflichtig. Die Kapitalertragsteuer muss berücksichtigt werden.

Erläuterungen zur staatlichen Bausparförderung:

1. Wohnungsbauprämie:

Für eigene Einzahlungen bis 700 EUR bei Alleinstehenden und 1.400 EUR bei Verheirateten gibt es 10% Wohnungsbauprämie Anspruch auf Wohnungsbauprämie besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen für Kinder im Sparjahr 35.000 EUR bei Alleinstehenden und 70.000 EUR bei Verheirateten nicht übersteigt. Prämienberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 16 Jahren

2. Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen:

Für Überweisungen des Arbeitgebers bis jährlich 470 EUR pro Arbeitnehmer gibt es 9% Arbeitnehmer-Sparzulage. Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen für Kinder im Sparjahr 17.900 EUR bei Alleinstehenden und 35.800 EUR bei Verheirateten nicht überschreitet.

Die Wohnungsbauprämie bleibt Ihnen nur bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparguthabens erhalten. Für die Arbeitnehmer-Sparzulage gilt die gesetzliche Bindefrist von 7 Jahren.

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage sind durch gesetzliche Bestimmungen geregelt. Eine Änderung der entsprechenden Gesetze und Richtlinien ist jederzeit möglich.

Ihre Vorteile im Hinblick auf

bauen, kaufen, Anschlussfinanzierung, Modernisierung:
  • günstiges Zinsniveau sichern
  • langfristige Kalkulationssicherheit
  • Eigenkapital für spätere Wohnwünsche aufbauen
  • Zinssicherung für die Anschlussfinanzierung oder Ablösung von Darlehen
  • langfristige Vorsorge für Modernisierungsmaßnahmen
energetisch modernisieren:
  • kurz- / mittelfristiger Finanzierungsbedarf für energetische Modernisierungen
  • schnell und einfach: Blanko-Bauspardarlehen für Hauseigentümer möglich
  • für mehr Energie-Effizienz und Klimaschutz
Eigenkapital aufbauen:
  • Eigenkapitalaufbau mit staatlicher Förderung (Wohnungsbauprämie, Anlage der vermögenswirksamen Leistungen mit Arbeitnehmer-Sparzulage)
  • junge Leute bis 22 Jahre und Bauspar-Einsteiger
  • Vorsorge für Kinder und Enkelkinder

Wie unterstützt mich Stütz dabei?

Die Sven Stütz Immo Tax Vermittlungs GmbH sorgt dafür, eine auf Sie persönlich zugeschnittene Lösung herbeizuführen. Nutzen auch Sie die Erfahrung eines über 45 Jahre in 2.Generation geführten Unternehmens.

Wir sind für Sie da!

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