Gesetzliche Rentenversicherung

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Gesetzliche Rentenversicherung

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Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Dieses beinhaltet beispielsweise auch die Krankenversicherung oder die Unfallversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Durch diese Versicherung erhalten Personen oder Hinterbliebene im Alter, bei Erwerbsminderung oder vorzeitigem Tod eine Rente. Zusätzlich werden für die Rentner Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und weitere Rehabilitationsleistungen gezahlt. Dies soll das fehlende Arbeitseinkommen ersetzen. Wie hoch die Rente ausfällt, wird individuell für jede Person mithilfe einer Rentenformel berechnet.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für alle zugänglich und in einigen Fällen sogar verpflichtend. Wenn Personen beschäftigt sind und Arbeitsentgelt erhalten oder eine Berufsausbildung absolvieren, ist die gesetzliche Rentenversicherung eine Zwangsversicherung, welche unter keinen Umständen ausgeschlossen werden kann. Für restliche Personen ist die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig. So soll jeder Bürger die Möglichkeit haben, für das Alter vorzusorgen. Um zusätzliches Vermögen anzusparen, kann neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine freiwillige private Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Die Rentenversicherung wird durch Beiträge von den Versicherten, dem Arbeitgeber und dem Bundeszuschuss finanziert. Seit dem 01.01.2018 beträgt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung 18,6 %. 

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