Rürup-Rente

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Rürup-Rente

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Die „Basis-Rente“ oder auch nach dem Wirtschaftsexperten und ehemaligen Regierungsberater Bert Rürup „Rürup-Rente“ genannt, ist eine staatlich geförderte private Rentenversicherung. In erster Linie richtet sich diese Art der Altersvorsorge an Selbstständige oder Freiberufler, welche keine Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung sind und aus diesem Grund nicht für die Riester-Förderung berechtigt sind. Das angesparte Geld der Rürup-Rente wird lebenslang in Form von Rentenbeiträgen ausgezahlt. Dabei ist eine einmalige Gesamtauszahlung nicht möglich. Eine Ausnahme entsteht nur, wenn äußerst gering angespart wurde und somit die Rente nur unter 30 Euro pro Monat betragen würde.

Welche staatlichen Förderungen bestehen? Zahlen Sie in die Rürup-Rente ein, können Sie steuerliche Vorteile genießen. So ist es möglich, die Beiträge für die Rürup-Rente als Sonderausgaben in der Steuererklärung abzusetzen. Allerdings gelten für die Sonderausgaben Obergrenzen, die für die Summe der Beiträge für die Rürup-Rente und auch für die gesetzliche Rentenversicherung gelten. Dadurch werden Arbeitnehmer, die gesetzlich rentenversichert sind, beschränkt, da somit weniger Beiträge der Rürup-Rente abgesetzt werden können. Aktuell (Stand 2021) können 92 % der Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich auf 100 % an.

Wie werden die Rentenzahlungen besteuert? Während die Rürup-Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können, müssen die Rentenzahlungen versteuert werden. Derzeit werden diese nicht vollständig versteuert. Personen, die 2021 in Rente gehen, müssen 81 % ihrer Rürup-Rente besteuern. Dieser Prozentsatz steigt jährlich an, bis im Jahr 2040 100 % erreicht werden. Die Besteuerung und der steuerfreie Anteil der Rente gelten lebenslang und wird im Jahr des Rentenbeginns festgelegt. Der steuerfreie Betrag kann sich nicht erhöhen, weshalb potenzielle künftige Rentenerhöhungen vollständig versteuert werden müssen.

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