Notargebühren

Lesedauer: < 1 minute

Notargebühren

Lesedauer: < 1 minute

Für jegliche Vorgänge, die ein Notar durchführen muss, werden Notargebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren wurde bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Für einen Notar ist es verpflichtend, sich an dieses Gesetz zu richten und ausschließlich die vorgeschriebenen Gebühren zu verlangen. Die genauen Kosten sind abhängig von den Dienstleistungen, die der Notar erbringt. Sind mehrere Vorgänge erforderlich, fallen die Notargebühren dementsprechend höher an.

Wann fallen Notargebühren an? Für jede Dienstleistung, die ein Notar erbringt, werden Gebühren erhoben. Dies sind Beurkundungen von Verträgen, beispielsweise beim Kauf einer Immobilie. Auch eine Vielzahl anderer Vorgänge, welche vor einer Eintragung in ein Grundbuch abgeschlossen werden müssen. Dies sind unter anderem die Löschung der Grundschulden des Verkäufers oder die Eintragung von Wohnrechten.

Wir sind für Sie da!

Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie einfach über das Kontaktformular oder telefonisch Kontakt zu uns auf.

07231 / 35 50 77