Betriebliche Altersvorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge

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Die betriebliche Altersvorsorge stellt die zweite Säule des Drei-Säulen-Modells der Altersvorsorge dar. Die betriebliche Altersvorsorge ist freiwillig und basiert somit auf dem Prinzip einer privaten Rentenversicherung. Hierbei wird ein Teil des Lohnes nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt. Dies wird auch „Entgeltumwandlung“ genannt. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht darauf, in Form einer betrieblichen Altersvorsorge Geld einzusparen. Dieses Geld wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Eine einmalige Auszahlung ist ausgeschlossen.

Welche Förderungen bestehen? Beiträge, die in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, werden von dem Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers abgezogen. Somit werden Sie aus dem Einkommen ausgezahlt, bevor Steuer- und Sozialabgaben anfallen. Dies macht die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei. Jedoch müssen die Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge in der Rente versteuert werden. Auch Sozialabgaben fallen in der Ruhestandsphase an.

Es ist zu beachten, dass durch die gesparten Sozialversicherungsbeiträge während der Einzahlungsphase auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird. Folglich fallen die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung dementsprechend kleiner aus. Die gesparten Sozialbeiträge werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Während des Ruhestands muss der Rentner die Sozialversicherungsbeiträge jedoch alleine tragen. Aus diesem Grund gilt seit 2019 für Neuverträge, dass der Arbeitgeber seine gesparten Sozialbeiträge größtenteils an den Arbeitnehmer weiterleiten muss. Für ältere, bereits bestehende Vorsorgeverträge tritt diese Regelung ab 2022 in Kraft.

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge durchgeführt? Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer haben die Wahl zwischen fünf verschiedenen Durchführungswegen, um für die betriebliche Altersvorsorge zu sparen:

  1. Direktzusage
  2. Unterstützungskasse
  3. Pensionskasse
  4. Direktversicherung
  5. Pensionsfonds

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