Riester-Rente

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Riester-Rente

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Eine freiwillige Form, um zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung für das Alter vorzusorgen, ist die Riester-Rente. Diese Altersvorsorge wird seit dem Jahr 2002 durch staatliche Zulagen oder Steuerersparnisse gefördert.

Wer wird gefördert? Mit der Riester-Rente gefördert werden Personen, die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld, Soldaten, Staatsanwälte, Richter, Beamte und weitere Personengruppen können von Förderungen profitieren. Personen, die nicht berechtigt sind, jedoch die Ehegatten von Berechtigten sind, können gefördert werden, wenn ein Rentenvertrag abgeschlossen wird. Die Riester-Rente fördert keine Selbstständigen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Auch geringfügig Beschäftigte mit einem Job auf 450-Euro-Basis werden von der Förderung ausgeschlossen, wenn sich diese von ihrer Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Welche Förderungen werden angeboten? Dank der Riester-Rente genießen berechtigte Personen Steuervorteile oder staatliche Zulagen. Personen, die insgesamt 4 % ihres versicherungspflichtigen Einkommens für die Riester-Rente einzahlt, wird mit der maximalen Grundzulage in Höhe von 175 Euro belohnt. Eltern werden mit einer zusätzlichen Kinderzulage gefördert. Diese beträgt 185 Euro pro Kind. Bei Kindern, die ab 2008 geboren wurden, kann die Kinderzulage sogar bis zu 300 Euro betragen. 

Die Beiträge, die für die Riester-Rente eingezahlt werden, können innerhalb der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Auf diese Möglichkeit wir zurückgegriffen, sollte die Steuerersparnis höher ausfallen als die Zulagen.

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