Wie hoch sind Notargebühren in Deutschland?

Lesedauer: 7 Minuten

Wie hoch sind Notargebühren in Deutschland?

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Wenn Sie eine Beglaubigung, Beurkundung oder sonstigen offiziellen Nachweis benötigen, ist der Notar die richtige Anlaufstelle. Beispielsweise ist ein Notar in Immobilienkäufe, Schenkungen oder Testamentseröffnungen involviert. Er tritt als unabhängige und befugte Instanz für rechtmäßige Abläufe in Erscheinung und stellt deren korrekte Dokumentation sicher. Für diese Arbeit fallen Notargebühren an.

Aber wer muss diese Notargebühren zahlen? Und wie lassen sich die Gebühren für den Notar in Ihrem Fall berechnen? Hier erfahren Sie, aus welchen Faktoren sich Notargebühren zusammensetzen und ob es Möglichkeiten gibt, die anfallenden Kosten möglichst gering zu halten.

Was sind Notargebühren?

Bei einem Notar können Sie Dokumente, Rechtsgeschäfte, Unterschriften und vieles Weitere beglaubigen lassen. Für die Arbeit eines Notars fallen sogenannte Notargebühren an. Diese unterscheiden sich jedoch nicht von Büro zu Büro, sondern sind auf Bundesebene einheitlich geregelt.

Wollen Sie beispielsweise einen Erbvertrag notariell beglaubigen lassen, ist hierfür ein Notar zuständig. Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen, ist eine Eintragung in ein Grundbuch notwendig. Auch hier kommt ein Notar zum Einsatz, welcher mit entsprechenden Notargebühren für seine Arbeit entlohnt wird.

Wie hoch sind Notargebühren

Wer muss Notargebühren zahlen?

Wenn Sie einen Notar aufsuchen, müssen Sie prinzipiell mit Notargebühren rechnen. Gebühren für den Notar sind unter anderem immer dann zu zahlen, wenn eine Eintragung in ein Grundbuch erfolgt. In welchen Fällen Notargebühren anfallen, haben wir für Sie im nachfolgenden aufgelistet.

  • Eintragung von Wohnrechten
  • Löschung von Grundschulden
  • Haus- oder Grundstückskauf
  • Testament
  • Beglaubigungen

Hauskauf

Möchten Sie ein Grundstück oder eine Immobilie käuflich erwerben, gilt es neben der Grunderwerbssteuer oder den möglichen Maklergebühren auch die Notargebühren zu berücksichtigen. Als Käufer haben in der Regel Sie die anfallenden Notargebühren zu zahlen. Sind Sie dazu aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, gilt der Verkäufer des Grundstücks bzw. der Immobilie vor dem Gesetz als gleichermaßen zu beteiligender Schuldner. Können Sie für die Notargebühren nicht aufkommen, muss der Verkäufer diese übernehmen.

Testament

Möchten Sie Ihr Testament beglaubigen oder von Anfang an notariell erstellen lassen, werden hierfür Notargebühren fällig. Auch die Aufbewahrung des Testamentes durch einen Notar kostet Geld. Wie hoch die Notargebühren in diesem Fall ausfallen, erfahren Sie in Kapitel 3.

Beglaubigungen

Suchen Sie einen Notar auf, um Ihre Unterschrift auf wichtigen Dokumenten oder Abschriften beglaubigen zu lassen, müssen Sie auch hierfür das Portemonnaie zücken. Notargebühren fallen immer dann an, wenn Sie die Leistungen der juristisch unabhängigen Person in Anspruch nehmen.

Wie hoch sind Notargebühren?

Über die Höhe von Notargebühren lassen sich in der Tat pauschale Aussagen treffen. Denn Notargebühren sind auf Bundesebene geregelt und im Gerichts- und Notarkostengesetz einheitlich festgehalten. Notare sind laut Bundesnotarordnung (§ 17 Abs. 1) zur Erhebung und Einhaltung dieser Gebührensätze verpflichtet und dürfen von ebenjenen nicht abweichen. Ausnahmen sind extrem selten und in äußerst wenigen Fällen möglich.

Mit zusätzlichen Kosten müssen Sie in manchen Fällen dennoch rechnen. So können Notare beispielsweise Auslagen wie Telefon- oder Faxgebühren auf die Rechnung setzen, welche neben den pauschalen Notargebühren von Ihnen zu zahlen sind.

An dieser Stelle lässt sich festhalten: Je mehr Leistungen Sie von und bei einem Notar in Anspruch nehmen, umso höher fallen die zu zahlenden Notargebühren aus. Mit welchen Notargebühren Sie für Ihre jeweiligen Belange rechnen müssen, lässt sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz herauslesen. Die pauschalen Notargebühren richten sich hierbei in der Regel nach dem sogenannten Geschäftswert. Nachfolgend haben wir Ihnen beispielhaft veranschaulicht, in welchen Situationen Notargebühren anfallen und wie hoch diese jeweils sein können. Folgende drei Fälle haben wir für Sie verdeutlicht:

  • Hauskauf
  • Testament
  • Schenkung

Notargebühren Hauskauf

Hauskauf

Die Alternative zum Eigenbau und der Miete ist der Kauf einer Immobilie. Entscheiden Sie sich für den Hauskauf, ist der Gang zu einem Notar erforderlich. Dieser muss die Übertragung des Grundeigentums notariell beurkunden und den Wechsel der Eigentümerangabe im Grundbuch veranlassen. Auch der Kauf eines Grundstücks wird erst durch die notarielle Beglaubigung rechtskräftig.

Wollen Sie ein Grundstück bzw. eine Immobilie kaufen, müssen Sie mit Notargebühren in Höhe von 1,5 % des Kaufpreises rechnen. In dieser Summe sind sowohl bereits das Leistungshonorar des Notars berücksichtigt als auch die anfallenden Kosten für die vorzunehmenden Änderungen im Grundbucheintrag.

Testament

Wer seinen letzten Willen offiziell für die Nachwelt festhalten möchte, sollte sein Testament von einem Notar beglaubigen lassen. Hierzu setzen Sie als Erblasser bestmöglich ein handschriftliches Dokument auf und versehen dieses mit Datum und Unterschrift. Durch die Unterschrift und den Stempel des Notars wird die Echtheit des Testaments verifiziert. Wie hoch die Notargebühren für die Beglaubigung ausfallen, ist von dem zu ebenjenem Zeitpunkt vorliegenden Vermögenswert abhängig. Maximal dürfen für die Testament-Beglaubigung jedoch 130 Euro in Rechnung gestellt werden.

Als Erblasser haben Sie die Möglichkeit, Ihr Testament beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen. Diese öffentliche Verwahrung, kann durch einen Notar veranlasst werden, kostet Sie allerdings erneut Notargebühren. Während die Anmeldung im zentralen Testamentsregister mit 15 Euro zu Buche schlägt, kostet die offizielle Testament-Hinterlegung weitere 75 Euro.

Möchten Sie Ihr Testament gemeinsam mit einem Notar aufsetzen und sich nicht nur Ihre Unterschrift sowie die Echtheit des Dokuments beglaubigen lassen, werden höhere Notargebühren fällig. Wie hoch die entsprechenden Kosten ausfallen, ist von der Höhe des Nachlasswertes abhängig. Man betrachtet diese hierfür zum Zeitpunkt der Testament-Erstellung. Handelt es sich um ein Testament einer Person, wird die einfache Notargebühr in Rechnung gestellt. Bezieht sich das Testament auf das Vermögen zweier Personen, erheben Notare für das gemeinschaftliche Testament die zweifache Gebühr.

Schenkung

Häufig werden der Verwandtschaft Wertanlagen schon vor dem eigenen Ableben vermacht, um steuerliche Vorteile zu genießen. In diesem Fall ist von einer Schenkung die Rede. Eine solche Schenkung muss ebenfalls ein Notar für rechtskräftig erklären und beglaubigen. Auch hier fallen Notargebühren an – und zwar in zweifacher Höhe, handelt es sich um einen offiziellen Schenkungsvertrag.

Möchten Sie ein Grundstück bzw. eine Immobilie als Schenkung an Ihre Verwandtschaft übertragen, stehen die Notargebühren in Relation zu dem Geschäftswert des Grundstücks bzw. der Immobilie. Hinzu kommen die Gebühren für den geänderten Grundbucheintrag, welche sich meist zwischen 500 und 1.500 Euro bewegen.

Was haben Notargebühren mit Nießbrauch zu tun?

Info: Bei Nießbrauch handelt es sich um das Nutzungsrecht für fremdes Eigentum. Kurz erklärt: Als Nießbraucher gehört Ihnen die Immobilie nicht, sie können diese jedoch beispielsweise für das Generieren von Mieteinnahmen nutzen.

Um rechtskräftig als Nießbraucher anerkannt zu werden, ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Zwei Eintragungen in das Grundbuch müssen ebenso erfolgen. In beiden Fällen kommt ein Notar zum Einsatz, welcher für seine Leistungen bezahlt werden möchte. Die für die Vereinbarung des Nießbrauchrechts anfallenden Notargebühren zahlt in der Regel der Nießbraucher.

Notargebühren sparen

Wie lassen sich Notargebühren sparen?

Kaufen Sie ein Grundstück oder ein Haus, dann ist ein Notar in jedem Fall in die rechtmäßige Abwicklung der Prozesse involviert. Für diverse Beurkundungen, Beglaubigungen und  Grundbuch-Einträge verlangt ein Notar Geld. Diese Notargebühren müssen Sie zahlen, es führt kein Weg drumherum. Allerdings gibt es ein paar wenige Möglichkeiten und Tipps, wie Sie die anfallenden Notargebühren senken können. Diese haben wir Ihnen in den folgenden Abschnitten zusammengefasst.

Notarandenkonto vermeiden

Möchten Sie eine Immobilie kaufen, dann können Sie den Kauf häufig über ein Notaranderkonto stattfinden lassen. Dieses Konto läuft auf den Namen des zuständigen Notars, welcher in diesem Fall als Treuhänder agiert und den Kaufpreis vorerst empfängt. Sind Sie als neuer Eigentümer der Immobilie im Grundbuch gelistet, überweist der Notar die Summe schließlich weiter an den Verkäufer. Für diese Leistung erhebt er allerdings Notargebühren, welche sich am Kaufpreis der Immobilie orientieren.

Diesen Umweg des Geldes sowie die damit verbundenen Notargebühren können Sie vermeiden. In jedem Fall sollten Sie dann jedoch vor dem Kaufabschluss prüfen sowie darauf bestehen, dass die Konditionen des Kaufes sowie sämtliche Zahlungsvoraussetzungen verbindlich im Kaufvertrag der Immobilie festgehalten sind. Auf diese Weise können Sie eine sichere Zahlungsabwicklung sicherstellen.

Kaufnebenkosten einführen

Die Höhe der Notarkosten orientiert sich am Kaufpreis der Immobilie. Bedeutet im Umkehrschluss: Umso weniger Geld Sie für die Immobilie zahlen, umso weniger zahlen Sie auch dem Notar.

Eine übliche Möglichkeit, um den Kaufpreis zu senken, stellt die Aufstellung einer Kaufnebenkostenrechnung dar. Auf dieser werden sämtliche Einrichtungsgegenstände gelistet, welche den Grundbau der Immobilie nicht direkt betreffen. Hierunter fallen beispielsweise Einbauküchen, Einbauschränke oder bereits ausgestattete Bäder.

Grundschuldentwurf beglaubigen lassen

In der Regel bestehen Banken im Zuge des Immobilienkaufes bzw. der allgemeinen Baufinanzierung auf eine Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. Sollte der Käufer zahlungsunfähig sein oder werden, dann ist die Bank auf diese Weise zur Pfändung der Immobilie berechtigt. Diese Grundschuld kann in beurkundeter Form vorliegen, wofür Sie beim Notar jedoch hohe Gebühren zahlen müssen.

Eine beurkundete Grundschuld ist allerdings nicht zwingend notwendig. Die Vorlage eines beglaubigten Grundschuldentwurfes ist ebenso ausreichend und wird mit geringeren Notargebühren in Rechnung gestellt.

Wie können Sie Notargebühren berechnen?

Notargebühren sind in Deutschland einheitlich geregelt, sodass zu zahlende Summe für eine von einem Notar erbrachte Leistung demnach immer dieselbe ist. Entsprechend festgehalten ist dies im Gerichts- und Notarkostengesetz. Davon abweichen oder gar höhere Beträge in Rechnung stellen darf ein Notar nicht.

Als Basis für anfallende Notargebühren können Sie stets den in Betracht kommenden Geschäftswert heranziehen. Dieser kann beispielsweise das zu dem Zeitpunkt des Notarbesuchs existierende Vermögen sein oder der Wert der Immobilie oder des Grundstücks, welche bzw. welches Sie zu kaufen gedenken. Wollen Sie beispielsweise ein Haus kaufen, belaufen sich die fälligen Notargebühren auf 1,5 % des Kaufpreises.

Immobilienkaufpreisfällige Notargebühren
250.000 €3.750 €
350.000 €5.250 €
500.000 €7.500 €
750.000 €11.250 €
1.000.000 €15.000 €
Beispielrechnungen der Gebühren für den Notar beim Hauskauf

Die anfallenden Notargebühren können Sie im Vorfeld einfach berechnen. Hierzu können Sie auf Kostenrechner im Internet zurückgreifen, sich im Gerichts- und Notarkostengesetz informieren oder den Notar Ihres Vertrauens um Auskunft beten. 

FAQ

Wann fallen Notargebühren an?

Wollen Sie Urkunden, Dokumente oder Ihre Unterschrift beglaubigen lassen, dann führt Sie Ihr Weg zu einem Notar. Auch die Eintragung in ein Grundbuch oder das Aufsetzen eines Testamentes ist mit Notargebühren verknüpft.

Wie setzen sich Notargebühren zusammen?

Die Höhe von Notargebühren wird durch den sogenannten Geschäftswert bestimmt. Kaufen Sie beispielsweise eine Immobilie, zahlen Sie 1,5 % des Kaufpreises an den Notar. Bei Testamenten ist unterdessen das Vermögen des Erblassers ausschlaggebend.

Warum sind Notargebühren so hoch?

Die anfallenden Gebühren für einen Notar und dessen Leistungen sind auf Bundesebene gesetzlich geregelt. Die zum Teil hohen Summen, welche ein Notar Ihnen in Rechnung stellen muss, sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt.


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