Die Erbschaftssteuer muss gezahlt werden, wenn eine Immobilie geerbt wird. Die Erbschaftssteuer für Grundstücke und Immobilien fällt an, wenn eine Person stirbt und anschließend die Vermögenswerte deswegen auf eine andere Person übergehen. Die Zahlung der Steuern ist fällig, wenn das Erbe den Freibetrag überschreitet, welcher im Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz festgelegt wurde.
Lesetipps
Auf diesen Seiten finden Sie weitere Informationen
Per Vorvertrag zur Wunschimmobilie – so einfach geht’s
Lässt sich Ihr Traum vom Eigenheim in naher Zukunft nicht erfüllen, bringt ein Vorvertrag beim Hauskauf zumindest Planungssicherheit.
Wann Sie den Mietkauf von Haus und Garten in Erwägung ziehen sollten
Ist der Immobilienkauf zu teuer für Sie, kommt der Mietkauf von einem Haus infrage. Auf diese Konditionen gilt es zu achten.
Erbpachtgrundstück – Eine sinnvolle Alternative zum Grundstückskauf?
Um den Eigenheim-Traum realisieren zu können, benötigen Sie ein Baugrundstück. Welche Vorteile ein Erbpachtgrundstück hat, lesen Sie hier.