Immobilien Erbschaftssteuer

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Immobilien Erbschaftssteuer

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Die Erbschaftssteuer muss gezahlt werden, wenn eine Immobilie geerbt wird. Die Erbschaftssteuer für Grundstücke und Immobilien fällt an, wenn eine Person stirbt und anschließend die Vermögenswerte deswegen auf eine andere Person übergehen. Die Zahlung der Steuern ist fällig, wenn das Erbe den Freibetrag überschreitet, welcher im Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz festgelegt wurde.

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