Zahlen Sie als Erwerbstätiger in die gesetzliche Rentenversicherung ein, haben Sie im Ruhestand Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Eine gesetzliche Rente erhalten Sie demnach in jedem Fall. Darüber hinaus sind betriebliche Rentenleistungen möglich. Doch wie sicher und hoch sind diese?
Um Antworten darauf zu finden, gilt es zunächst den Begriff der Anwartschaft näher zu beleuchten. Wer hat Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung? Und wie können Sie Ihren Anspruch auf die Rentenleistungen im Alter bestmöglich geltend machen? Stütz Immotax klärt über die Anwartschaft auf Altersversorgung auf.
Was ist eine Anwartschaft?
Definition: Der Begriff Anwartschaft stammt in erster Linie aus dem Vokabular des Rentenrechts. Beschrieben wird damit ein gesicherter und unentziehbarer Anspruch auf eine zukünftige Leistung. Die Voraussetzungen, um den Anspruch geltend zu machen, sind in der Anwartschaftsphase allerdings noch nicht erfüllt.
Übertragen auf die Anwartschaft auf Altersversorgung bedeutet dies: Ihnen stehen Leistungen aus betrieblichen Versorgungszusagen zu. Ehe Sie das Rentenalter jedoch noch nicht erreicht haben, können Sie Ihren Anspruch darauf nicht geltend machen.
Wann besteht eine Anwartschaft auf Altersversorgung?
Die Anwartschaft auf Altersversorgung tritt ein, sobald Sie Beiträge in die gesetzliche oder betriebliche Rentenversicherung einzahlen. Auf diese Weise erwerben Sie mit der Zeit mehr und mehr Anwartschaften auf die Versicherungsleistung der Rente.
Die Anwartschaft auf Altersversorgung wandelt sich in einen Rechtsanspruch um, sobald der Versorgungsfall eintritt. In anderen Worten: Sobald Sie in Rente gehen. Ihren Anspruch auf die Rentenleistungen können Sie dann geltend machen.
Wann ist eine Anwartschaft verfallbar?
Obwohl die Anwartschaft als unentziehbarer Rechtsanspruch gehandelt wird, gibt es auch hier Ausnahmen. Diesen liegen gewisse Voraussetzungen zugrunde. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, ist die Anwartschaft verfallbar. Bedeutet: Sie haben lediglich Anspruch auf einen Teil der Betriebsrente oder müssen gar ganz darauf verzichten.
Als gesetzlich verfallbar gilt die Anwartschaft dann, wenn Sie als Arbeitnehmer frühzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Frühzeitig bezieht sich in diesem Zusammenhang auf eine gesetzlich festgelegte Mindestlänge der Anwartschaftsphase. Ebenso spielt Ihr Alter beim Austritt aus dem Arbeitsverhältnis eine Rolle.
Nähere Informationen über die Voraussetzungen und Fristen der Anwartschaft auf Altersversorgung erhalten Sie in Kapitel 6.
Was bedeutet Unverfallbarkeit?
Der verfallbaren Anwartschaft auf Altersversorgung steht die unverfallbare Anwartschaft gegenüber. Diese sichert Ihnen das Recht auf Betriebsrente zu, selbst wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Renteneintritt endet. Ihre Anwartschaft besteht fort, sodass Sie Ihren Anspruch auf die Rentenleistung geltend machen können.
Warum sind unverfallbare Anwartschaften von Vorteil?
Anwartschaften stehen meist in Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge. Diese ermöglicht Ihnen als Arbeitnehmer den Aufbau einer Zusatzrente mithilfe des Arbeitgebers. Was aber, wenn der Arbeitgeber plötzlich Insolvenz anmeldet?
Eine unverfallbare Anwartschaft auf Altersversorgung ist in diesem Fall von großem Vorteil. Denn sollte der Arbeitgeber zahlungsunfähig sein, besteht Ihr gesetzlicher Anspruch auf die spätere Rentenleistung dennoch. Eine Verfallbarkeit müssen Sie nicht fürchten.
Ebenso gilt Ihre Anwartschaft auf Altersversorgung als fristlos unverfallbar, wenn eine Entgeltumwandlung stattfindet. Dies ist der Fall, wenn Beiträge aus Ihrem Bruttoeinkommen direkt in die betriebliche Altersvorsorge fließen.
Welche Fristen gelten für unverfallbare Anwartschaften?
Wie in Kapitel 3 angesprochen, ist die Anwartschaft auf Altersversorgung an bestimmte Voraussetzungen und Fristen gekoppelt. Können Sie diese erfüllen, kommt die Unverfallbarkeit der Anwartschaft zum Tragen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht und handelt es sich um eine ausschließlich arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung, ist die Anwartschaft verfallbar. Ihr Anspruch auf die betriebliche Rentenleistung gerät ins Wanken.
Ab wann es sich um eine unverfallbare Anwartschaft handelt, ist per Gesetz geregelt. Berücksichtigt werden hierbei der Start der Anwartschaft, das Alter des Arbeitnehmers sowie die Länge der Anwartschaftsphase. Zum Teil ist auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit entscheidend.
Beginn der Anwartschaft | Mindestalter | Dauer der Anwartschaftsphase | Betriebszugehörigkeit |
vor 2001 | 35 Jahre | 10 Jahre | – |
vor 2001 | 35 Jahre | 3 Jahre | 12 Jahre |
2001 – 2008 | 30 Jahre | 5 Jahre | – |
2009 – 2017 | 25 Jahre | 5 Jahre | – |
2018 – jetzt | 21 Jahre | 3 Jahre | – |
Stütz Immotax erklärt: Darum ist eine private Absicherung für das Alter sinnvoll
Die betriebliche Altersversorgung ist sinnvoll, um im Rentenalter vor der stets zunehmenden Altersarmut geschützt zu sein. Besser als eine Anwartschaft auf Altersversorgung sind jedoch zwei. Wir von Stütz Immotax raten zur bestmöglichen Absicherung im Alter, um die Rentenlücke zuverlässig zu schließen.
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FAQ
Was bedeutet Anwartschaft?
Besitzen Sie eine Anwartschaft, haben Sie gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Leistung in der Zukunft. Ehe Ihnen diese jedoch zuteilwird, müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer besitzt Anwartschaft auf Altersversorgung?
Zahlen Sie in die gesetzliche oder betriebliche Rentenversicherung ein, besteht eine Anwartschaft. Handelt es sich um eine unverfallbare Anwartschaft, ist Ihnen die Rentenleistung in jedem Fall sicher. Die verfallbare Anwartschaft ist hingegen an Voraussetzungen gekoppelt.
Was ist eine Entgeltumwandlung?
Investieren Sie im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Beiträge aus Ihrem Bruttogehalt, ist von einer Entgeltumwandlung die Rede. Die Anwartschaft gilt daraufhin als fristlos unverfallbar.