Schließt die betriebliche Altersversorgung die Rentenlücke?

Lesedauer: 6 Minuten

Schließt die betriebliche Altersversorgung die Rentenlücke?

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Jahrzehntelang gehen Sie als Arbeitnehmer Ihrer Arbeit nach und zahlen Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Um später einen sorgenfreien Ruhestand genießen zu können, sind die ausgezahlten Rentenleistungen jedoch häufig nicht ausreichend. Die Rentenlücke schlägt zu.

Trotz monatlicher Bezüge fällt es vielen Rentnerinnen und Rentnern schwer, den Lebensstandard wie gewohnt fortzuführen. Damit Ihnen keine finanzielle Notlage im Ruhestand droht, lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung.

Aber was ist das genau? Wer kommt für die betriebliche Altersversorgung auf und welche Konditionen kommen Ihnen als Arbeitnehmer entgegen? Wir von Stütz Immotax klären Sie über die betriebliche Altersversorgung auf und informieren Sie über mögliche Durchführungswege.

Sind betriebliche Altersversorgung und Altersvorsorge das Gleiche?

Möchten Sie sich über die betriebliche Altersversorgung informieren, stoßen Sie schnell auch auf den Begriff betriebliche Altersvorsorge. Streng genommen muss hier eine Unterscheidung stattfinden. Denn Altersversorgung und Altersvorsorge bedeuten nicht dasselbe.

Die klassische betriebliche Altersversorgung stellt den Arbeitgeber in den Mittelpunkt der Maßnahme. Das Unternehmen spart hierbei für den Mitarbeiter Geld an, welches im späteren Rentenalter als Rente ausgezahlt wird.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist neben dem Arbeitgeber auch der Arbeitnehmer in den Sparplan involviert. Dabei zahlen Sie als Arbeitnehmer Anteile Ihres Bruttogehalts in eine von Ihrem Arbeitgeber abgeschlossene Rentenversicherung.

Obwohl sich die betriebliche Altersversorgung und Altersvorsorge in dieser Hinsicht unterscheiden, werden sie im allgemeinen Sprachgebrauch meist zusammengefasst. Das gängige Kürzel bAV beschreibt demnach sowohl die betriebliche Altersversorgung als auch die betriebliche Altersvorsorge.

Sorglos im Ruhestand durch eine betriebliche Altersversorgung.

Warum ist eine betriebliche Altersversorgung sinnvoll?

Schon lange steht das 3-Schichten-Modell des deutschen Rentensystems in der Kritik. Eine ausreichende Absicherung im Alter könne dieses auf lange Sicht nicht bieten, heißt es. Die betriebliche Altersversorgung stellt eine Zusatzrente dar, welche im Laufe der Jahre von Ihrem Arbeitgeber mitfinanziert wird. Sinnvoll ist eine betriebliche Altersversorgung vor allem im Hinblick auf die drohende Rentenlücke.

In Zeiten Ihrer Erwerbstätigkeit steht Ihnen mehr Geld zur Verfügung, als es im Ruhestand üblicherweise der Fall ist. Die Leistungen, welche Sie aus der gesetzlichen Rentenkasse erhalten, sind beschränkt. Sie machen lediglich einen Teil Ihres bis dato gewohnten Einkommens aus.

Um das Risiko der Altersarmut zu senken, ist eine betriebliche Altersversorgung ideal. Diese garantiert Ihnen neben der gesetzlichen Rente weitere finanzielle Unterstützung im Ruhestand. So lässt sich die Rentenlücke im Alter möglichst gering halten.

Ob sich die betriebliche Altersversorgung auch für Sie lohnt, fragen Sie sich? Die einfache Antwort lautet: Ja. In den meisten Fällen ergibt eine betriebliche Altersversorgung definitiv Sinn. Vorausgesetzt natürlich, die vom Arbeitgeber festgelegten Konditionen stehen mit Ihren Zukunfts- und Ruhestandspläne im Einklang.

Ein finanzielles Risiko müssen Sie durch die betriebliche Altersversorgung nicht fürchten. Willigt Ihr Arbeitgeber in die betriebliche Altersversorgung ein, haftet dieser für seine Zusagen. Sollte das Unternehmen zahlungsunfähig werden, springt der Pensionssicherungsverein zur Einhaltung Ihrer zugesagten Absicherung ein.

Wann habe ich Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?

Möchten Sie für das Alter vorsorgen, haben Sie jedes Recht dazu. Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge hat jeder Arbeitnehmer, welcher in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Seit 2013 zählen auch geringfügig Beschäftigte zu dieser Personengruppe.

Dass Arbeitgeber die volle Beitragssumme übernehmen, ist heutzutage kaum noch üblich. Viel eher zahlen Sie als Arbeitnehmer Teile Ihres Gehalts in die betriebliche Altersversorgung ein. Ihren Anspruch auf diese sogenannte Entgeltumwandlung können Sie jederzeit geltend machen. Seit 2019 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie mit 15 Prozent des Beitrages anteilig zu unterstützen.

Ihr Anspruch auf die Versorgungsleistung gilt jedoch erst dann als unverfallbar, wenn Sie zwei Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen Sie mindestens drei Jahre in dem Unternehmen angestellt gewesen sein. Zum anderen muss Ihr Mindestalter beim Austritt aus dem Unternehmen, beispielsweise aufgrund eines Jobwechsels, 21 Jahre betragen.

Keine Scheu: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber direkt auf eine betriebliche Altersversorgung an.

Wie kann die betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber umgesetzt werden?

In eine betriebliche Altersversorgung ist der Arbeitgeber stets involviert. Er ist dazu verpflichtet, Sie in Ihrem Vorhaben der Entgeltumwandlung zu unterstützen. In welchem Ausmaß er sich jedoch einbringt, bleibt ihm überlassen.

Auch darf der Arbeitgeber entscheiden, welcher Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung gewählt wird. Unterschieden wird hierbei zwischen internen und externen Durchführungswegen:

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

Direktzusage

Das größte Mitspracherecht genießt der Arbeitgeber bei dem internen Durchführungsweg der Direktzusage. Hierbei handelt es sich um eine vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersversorgung. Denn der Arbeitgeber wendet Geld des Unternehmens auf, um diese in interne Projekte zu investieren. Die Projekte sollten natürlich eine hohe Rendite versprechen.

Unterstützungskasse

Wählt Ihr Arbeitgeber den internen Durchführungsweg der Unterstützungskasse, betraut er eine rechtlich selbstständige Einrichtung mit der betrieblichen Altersversorgung. Diese legt die monatlichen Beiträge gewinnbringend in Wertpapiere oder Immobilien an.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen externen Durchführungsweg. Hier schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für Sie als Arbeitnehmer bei einem großen Versicherer ab. Dieser ist anschließend für die Anlage und Verwaltung Ihrer Beitragszahlungen zuständig.

Pensionskasse

Auch Pensionskassen zählen zu den externen Durchführungswegen und werden von einem oder mehreren rechtlich selbstständigen Unternehmen getragen. Häufig richten sie sich nach Branchen und Berufsgruppen. Die Erfüllung der zugesprochenen Leistungen liegt in ihrer Verantwortung. Die Pensionskasse ist haftbar.

Pensionsfonds

Wie die Pensionskasse ist auch ein Pensionsfond mit einem rechtlich selbstständigen Unternehmen gleichzusetzen. Dieser externe Durchführungsweg bedeutet für den Arbeitgeber keinerlei Verwaltungsaufwand, da die Einrichtung die Beiträge selbstständig gewinnbringend anlegt. Der Pensionsfond kann mit dem eingezahlten Geld flexibel wirtschaften.

Wie macht sich die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung bemerkbar?

Eine betriebliche Altersversorgung ergibt natürlich nur dann Sinn, wenn diese Sie im Ruhestand nicht zusätzlich belastet. Dies wird unter anderem sichergestellt, indem Sie als Rentner von einem verringerten Steuersatz und gewissen Freibeträgen profitieren. Die Entgeltumwandlung wird in der Steuererklärung angegeben.

Bereits während der Ansparphase ist die betriebliche Altersversorgung äußerst attraktiv. Entscheiden Sie sich für die Renten-Aufstockung durch die Entgeltumwandlung, sparen Sie als Erwerbstätiger Steuern und Sozialabgaben ein. Denn die Beiträge, welche Sie von Ihrem Bruttogehalt abzwicken, sind von Steuern befreit.

Erhalten Sie schließlich im Ruhestand die Auszahlungen, müssen Sie diese zu Ihrem dann geltenden Steuersatz versteuern. Wie bereits erwähnt, kommen Ihnen als Vorteile nachgelagerter Besteuerung dann jedoch günstige Steuersätze zugute.

In der Ansparphase müssen Sie auf Ihre bAV-Beiträge keine Steuern zahlen.

Kennt die betriebliche Altersvorsorge Nachteile?

Grundsätzlich ist die betriebliche Altersversorgung stets eine gute Wahl. Sie verspricht ein finanzielles Polster im Ruhestand und minimiert die Rentenlücke. Allerdings sollten Sie eine betriebliche Altersversorgung nicht unüberlegt abschließen.

Sinnvoll ist eine betriebliche Altersversorgung dann, wenn Sie Ihre Zukunft in dem Unternehmen planen. Ist Ihr laufendes Arbeitsverhältnis lediglich ein Zwischenstopp, kann eine betriebliche Altersversorgung für künftige Anstellungen hinderlich sein. Denn Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, Ihre bestehenden Verträge zu übernehmen.

Meist präferieren Arbeitgeber es, die betrieblichen Altersvorsorgen ihrer Mitarbeiter aus einer Hand bzw. von einem Anbieter verwalten zu lassen. Ein bereits laufender Vertrag eines anderen Anbieters bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Daher kann er häufig nicht zur neuen Arbeitsstelle mitgenommen werden.

Die möglichen Folgen: Sie müssen Ihre alte betriebliche Altersversorgung entweder ruhen lassen und einen neuen Vertrag abschließen. Oder Sie werden dem alten Vertrag weiterhin gerecht, zahlen die Beiträge allerdings fortan aus eigener Gehaltstasche.

Wann kann ich mir die betriebliche Altersvorsorge auszahlen lassen?

Sinn und Zweck der betrieblichen Altersversorgung ist es, Sie im Ruhestand vor der Rentenlücke und Altersarmut zu schützen. Üblicherweise erfolgt daher die Auszahlung der betrieblichen Rentenleistung mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Dieses soll bis zum Jahr 2029 auf 67 Jahre angehoben werden. Ausnahmen bestätigen jedoch wie immer die Regel, sodass auch eine vorzeitige Auszahlung in Einzelfällen möglich ist.

Haben Sie das ordentliche Rentenalter erreicht und wollen nun die Vorzüge der betrieblichen Altersversorgung genießen? Für die Auszahlung der Rentenleistung kommen drei Varianten infrage. Gängig ist die Auszahlung einer lebenslangen Rente. In diesem Fall erhalten Sie Monat um Monat eine festgelegte Geldsumme, welche sich nach der angesparten Kapitalhöhe richtet.

Aber auch eine teilweise Auszahlung ist möglich. Etwa ein Drittel des Ihnen zustehenden Geldes wird auf einmal ausgezahlt. Den Rest erhalten Sie in monatlichen Raten ähnlich zur lebenslangen Rente.

Die dritte Variante stellt die vollständige Auszahlung dar. Mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters wird Ihnen in diesem Fall das gesamte angesparte Kapital zur freien Verfügung gestellt. Der abgeschlossene Vertrag ist im Anschluss hinfällig.

Holen Sie sich professionelle Hilfe an Ihre Seite, um im Alter bestmöglich abgesichert zu sein.

Stütz Immotax berät: Welche betriebliche Altersversorgung passt zu mir?

Bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung an, sollten Sie sich diese Chance keinesfalls entgehen lassen. Um die Rentenlücke im Ruhestand möglichst klein zu halten, ist die betriebliche Altersversorgung eine attraktive Lösung.

In der Ansparphase werden Steuern auf die Beiträge ausgesetzt. Bekommen Sie das Geld mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters ausgezahlt, müssen Sie dieses voll versteuern. Zu diesem Zeitpunkt profitieren Sie jedoch von Ihrem dann geltenden Steuersatz.

Um schon jetzt bestmöglich für das Alter vorzusorgen, ist guter Rat Gold wert. Wir von Stütz Immotax stehen Ihnen gern mit unserer Expertise zur Seite. Verständlich und umfassend beraten beraten wir Sie in allen Ihren Fragen. So können Sie dem Ruhestand gelassen entgegenblicken und sich auf ein Leben ohne finanzielle Einschränkungen freuen.

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FAQ

Was bedeutet Entgeltumwandlung?

Kommt der Arbeitgeber nicht allein für die betriebliche Altersversorgung auf, zahlen Sie als Arbeitnehmer anteilig mit. Hierfür wird eine Summe Ihres Bruttogehalts einbehalten. Bei der Entgeltumwandlung können Sie die Abgaben steuerfrei in der Steuererklärung angeben.

Wie hoch ist die betriebliche Altersversorgung?

Wie viel Geld Sie durch die betriebliche Altersversorgung erhalten, ist von mehreren Faktoren abhängig. Hierzu zählen die Art Ihrer früheren Anstellung und die Dauer der Beitragszahlungen. Im Durchschnitt können Sie 4 bis 5 Prozent des letzten Grundgehalts erwarten.

Kann ich eine betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Die Kündigung der betrieblichen Altersversorgung ist grundsätzlich nicht möglich. Als Arbeitnehmer haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich von den Beitragszahlungen freistellen zu lassen. Dies hat wiederum Einfluss auf die späteren Rentenleistungen.

Wir sind für Sie da!

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