Die betriebliche Altersvorsorge muss während der Ansparphase in der Regel nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Ausgenommen sind mögliche Sonderzahlungen des Arbeitgebers.
Die Auszahlungen der Rente ist jedoch meist einkommenssteuerpflichtig. Die Rente wird in der Anlage R der Steuererklärung angegeben. Die Betriebsrenten aus Pensionszusagen müssen in der Anlage N angegeben werden.
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