Mit der Kapitallebensversicherung kann der Versicherungsnehmer die eigene Altersvorsorge verbessern und gleichzeitig Familie und nahestehende Personen für den frühzeitigen Todesfall finanziell absichern.
Wer wird abgesichert?
Der Versicherte darf selbst entscheiden, wer bei dem eigenen Todesfall während der Vertragslaufzeit abgesichert wird. Die Hinterbliebenen erhalten im Falle des Todes des Versicherungsnehmers die vereinbarte Versicherungssumme in voller Höhe; bereits nach der Zahlung des ersten Beitrags. Andernfalls erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme für die eigene Altersvorsorge.
Wann wird die Versicherungssumme ausgezahlt?
Der Versicherungsnehmer darf selbst entscheiden, wann das gesparte Kapital ausgezahlt wird. Das Kapital wird nur einmalig und vollständig ausgezahlt. Der Zeitpunkt der Auszahlung darf nachträglich geändert werden.
Steuerliche Behandlung:
Mit einer Kapitallebensversicherung profitiert der Versicherte von Steuerbegünstigungen. Lief der Vertrag mindestens 12 Jahre lang und wenn der Versicherte bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt ist, muss nur die Hälfte der Auszahlungssumme versteuert werden. Beim Todesfall des Versicherungsnehmers erhalten die Hinterbliebenen eine einkommenssteuerfreie Auszahlung der Versicherungssumme.
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