Was ist die Rentengarantiezeit und wie lange gilt sie?

Lesedauer: 3 Minuten

Was ist die Rentengarantiezeit und wie lange gilt sie?

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Der Eintritt ins Rentenalter und der damit verbundene Beginn der Rentenzahlung markieren einen neuen Lebensabschnitt. Geld aus einer privaten Vorsorgeversicherung schafft zusätzliche Finanzsicherheit in dieser Phase des Lebens. Was aber, wenn der Versicherungsnehmer stirbt? Müssen Hinterbliebene von jetzt auf gleich den Gürtel enger schnallen?

Nicht so, wenn der Vertrag der privaten Rentenversicherung eine Rentengarantiezeit beinhaltet. Alles Wissenswerte über die mögliche Todesfallleistung erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist die Rentengarantiezeit?

Bei der Rentengarantiezeit handelt es sich um einen optionalen Vertragsbestandteil einer privaten Rentenversicherung. Anzunehmen ist zwar, dass die Garantiezeit dem Rentenempfänger eine bestimmte Zeit lang die zustehenden Rentenleistungen sichere. Dies ist allerdings ein Irrglaube.

Viel eher stellt die Rentengarantiezeit eine Absicherung für die Familie des Versicherungsnehmers dar. Denn die Garantiezeit bekommt erst dann Gewicht, wenn der Versicherungsnehmer stirbt.

Üblicherweise werden im Todesfall des Versicherungsnehmers alle Leistungen der Rentenkasse eingestellt. Mit der Garantiezeit kann jedoch eine Sondervereinbarung getroffen werden. Die Auszahlung der Rentenleistung erfolgt auch über das Ableben der versicherten Person hinaus.

Wer erhält die Rentenleistung im Todesfall?

Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Rentengarantiezeit, erhalten die Hinterbliebenen die dem Verstorbenen zustehenden Leistungen weiter. An wen das Geld in diesem Fall ausgezahlt wird, ist im privaten Rentenvertrag festgehalten. Dort muss ein Begünstigter namentlich genannt sein.

Für gewöhnlich ist es der Ehe- oder Lebenspartner bzw. die Ehe- oder Lebenspartnerin, der oder die das Rentengeld als finanzieller Schutz für Hinterbliebene empfängt. Es können aber auch Kinder oder Enkelkinder die im Vertrag vereinbarten Begünstigten sein.

Wann kommt es zum Ablauf der Rentengarantiezeit?

Jede Rentengarantiezeit kennt eine Frist. Wie lange die Garantiezeit andauert, ist vom jeweils geschlossenen Vertrag abhängig. Üblich sind Laufzeiten zwischen 5 und 15 Jahren.

Festgelegt wird die Laufzeit immer unter Berücksichtigung der statistischen Lebenserwartung. Denn aus Sicht der Versicherung sollte die Garantiezeit die statistische Lebenserwartung der versicherten Person natürlich nicht überschreiten.

Ebenso berücksichtigt wird bei Vertragsabschluss das erwartete Renteneintrittsalter. Von diesem ist die maximale Rentengarantiezeit oftmals abhängig.

An das Wohl der Hinterbliebenen denken; sie profitieren in erster Linie von der Rentengarantiezeit.

Was passiert, wenn der Versicherte die Garantiezeit überlebt?

Erlebt der Versicherungsnehmer den Ablauf der eigenen Rentengarantiezeit, ist vom sogenannten Erlebensfall die Rede. Versicherungsleistungen aus der gesetzlichen sowie privaten Rentenversicherung stehen jedem Versicherungsnehmer lebenslang zu.

Ist die Garantiezeit abgelaufen, werden die Leistungen selbstverständlich in bekannter Höhe weiter gezahlt – und zwar bis zum Tod. Darüber hinaus dürfen die Hinterbliebenen nach Ablauf der Rentengarantiezeit jedoch nicht mit weiteren Zahlungen rechnen.

Bei welcher privaten Rentenversicherung ist eine Rentengarantiezeit möglich?

Grundsätzlich ist das Übereinkommen über eine Rentengarantiezeit bei jeder privaten Rentenversicherung möglich. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass es sich um eine Sonderleistung handelt. In Basisverträgen gilt sie nicht als Standard.

Auch bei staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen lässt sich eine Garantiezeit in den Vertrag einarbeiten. Dies betrifft beispielsweise die Riester-Rente oder der Rürup-Rente. Nicht selten werden hierfür Zusatzverträge abgeschlossen, welche den Hinterbliebenen im Todesfall Leistungen zusichern.

Hat die Rentengarantiezeit Einfluss auf Ihre Privat-Rente?

Die Rentengarantiezeit ist eine optionale Sonderleistung im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Entscheiden Sie sich für den zusätzlichen Vorsorge-Baustein, hat dies Einfluss auf die allgemeinen Vertragskonditionen.

Bedeutet im Klartext: Wählen Sie die Sicherheit der Garantiezeit, verringert dies Ihre Rentenleistung. Denn die Versicherungsgesellschaft nimmt einen Abschlag auf Ihre monatliche Rentensumme vor.

Die Rentengarantiezeit wirkt sich auf die Höhe der Rentenleistung aus.

Stütz Immotax erklärt: Wann ist eine Rentengarantiezeit sinnvoll?

Sie möchten Ihre Familie gut versorgt wissen, auch wenn Sie einmal nicht mehr da sein sollten? Zwar handelt es sich bei privaten und gesetzlichen Rentenleistungen meist nicht um Summen, die die Welt bewegen. Allerdings kann im Falle eines Todes jeder Cent nützlich sein.

Damit Ihre Rentenbeiträge bei einem frühen Ableben nicht verloren gehen, raten wir von Stütz Immotax zu einer Rentengarantiezeit. Haben Sie Fragen zur sicheren Altersvorsorge oder nachhaltigen Finanzrücklage? Dann melden Sie sich bei uns. Gern stehen wir Ihnen mit Rat und Expertise zur Seite.

FAQ

Mit wem wird eine Rentengarantiezeit vereinbart?

Als Versicherungsnehmer können Sie mit dem Versicherungsunternehmen Ihrer privaten Altersvorsorge eine Garantiezeit vereinbaren. Es handelt sich hierbei um eine optionale Leistung der privaten Rentenversicherung.

Beinhalten auch die Riester-Rente und Rürup-Rente eine Rentengarantiezeit?

Ja, die Rentengarantiezeit kann auch in den staatlich geförderten Rentenformen Rürup und Riester zum Tragen kommen. Allerdings handelt es sich um eine Sonderleistung, die nicht im Basisvertrag enthalten ist.

Wie lange hält die Rentengarantiezeit an?

Die Dauer der Rentengarantiezeit kann je nach Versicherungsunternehmen und Vertrag variieren. Üblich sind Laufzeiten zwischen 5 und 15 Jahren.

Wir sind für Sie da!

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