Ein Vorvertrag für den Hauskauf ist in Deutschland nicht verpflichtend, kann jedoch freiwillig abgeschlossen werden. Viele Käufer und Verkäufer entscheiden sich dennoch für den Vorvertrag, wenn einige Vorbedingungen für den Hauskauf noch unklar sind, die meisten Bedingungen jedoch bereits festgelegt wurden.
Mit dem Abschluss eines Vorvertrags für den Hauskauf verpflichten sich Käufer und Verkäufer dazu, zu einem späteren Zeitpunkt einen tatsächlichen Hauptvertrag abzuschließen. Dies bietet für beide Seiten eine Sicherheit, da somit feststeht, dass die Immobilie in der Zukunft zu den vereinbarten Bedingungen tatsächlich an den Käufer verkauft werden kann. Für die Gültigkeit des Vorvertrags muss dieser notariell beurkundet werden.
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