Die Anwartschaft beschreibt das Recht, dass Sie in Zukunft eine fällige einmalige oder auch wiederkehrende Leistung erhalten. Dies beschreibt die Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der betrieblichen Altersvorsorge. Die Anwartschaft entwickelt sich zu einem Rechtsanspruch auf die Leistung, sobald ein bestimmter Versorgungsfall (Alter, Tod, Invalidität) eintritt.
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