Ein Abschreibungsobjekt beschreibt eine Sachinvestition. Diese besitzt den Zweck, Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu verursachen. Somit wird das zu versteuernde Einkommen vorübergehend vermindert. Dadurch werden Steuerzahlungen hinausgeschoben. Allerdings muss beachtet werden, dass nicht alle Anschaffungs- oder Herstellungskosten schneller als der reale Wertverlust abgeschrieben werden dürfen. Aktuell ist es bei Gebäuden in Sanierungsgebieten sowie für Baudenkmale erlaubt.
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