Wohin mit der betrieblichen Altersvorsorge in der Steuererklärung?

Lesedauer: 5 Minuten

Wohin mit der betrieblichen Altersvorsorge in der Steuererklärung?

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Investieren Sie mithilfe Ihres Arbeitgebers in eine betriebliche Altersvorsorge, mag sich dies im ersten Moment negativ auf Ihren Gehaltscheck auswirken. Allerdings profitieren Sie im Alter. Denn die betriebliche Altersvorsorge dient als finanzielle Unterstützung neben Ihrer gesetzlichen Rente.

Wie aber ist die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung anzugeben? Müssen Sie das überhaupt? Wir von Stütz Immotax klären auf und liefern eine anschauliche Übersicht.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Jedem Arbeitnehmer steht mit Renteneintritt die gesetzliche Rentenleistung zu. Darüber hinaus können Sie Ihre monatliche Rente durch eine betriebliche Altersvorsorge aufbessern. Diese wird über den Arbeitgeber abgewickelt und Ihnen während der Erwerbstätigkeit direkt vom Bruttogehalt abgezogen.

Sie wandeln mit der betrieblichen Altersvorsorge demnach Teile Ihres Verdienstes in finanzielle Absicherung im Rentenalter um. Dieses Vorgehen wird als Entgeltumwandlung bezeichnet.

Muss die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung Erwähnung finden?

Als Arbeitnehmer müssen Sie die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung nicht explizit aufführen. Denn in der Steuererklärung sind ausschließlich steuerpflichtige Einkünfte zu deklarieren. Auf bAV-Beiträge trifft dies nicht zu.

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bAV zieht Ihr Arbeitgeber automatisch von Ihrem Bruttogehalt ab. Auf Ihrer Gehaltsabrechnung befindet sich demnach Ihr bereits reduziertes Gehalt.

Dieses Gehalt nach bAV, wie es umgangssprachlich genannt wird, ist in der Steuererklärung anzugeben. Hierbei handelt es sich um Ihr Bruttogehalt minus der Abzüge für die betriebliche Altersvorsorge.

Was jedoch in der Steuererklärung anzugeben ist, sind Sonderzulagen und Sonderzuwendungen. Allerdings gilt auch hier eine Ausnahme. Die Aufführung in der Steuererklärung ist nur dann verpflichtend, wenn durch die Zulagen die Beitragsgrenze überschritten wird.

Arbeitgeber müssen auf Wunsch des Arbeitnehmers der betrieblichen Altersvorsorge zustimmen.

Wo müssen Sie bAV-Beiträge in der Steuererklärung angeben?

Das Ausfüllen der Steuererklärung kann zur echten Herausforderung werden. Informieren Sie sich daher am besten vorab, welche Angaben in welcher Anlage getätigt werden müssen. Wo Sie welche Auskünfte über die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung korrekt geben, erklären wir Ihnen nachfolgend.

Anlage N

Befinden Sie sich in der Ansparphase, geben Sie Ihr Gehalt nach bAV in der Anlage N der Steuererklärung an. Hierbei handelt es sich um Ihr Bruttogehalt minus der Abzüge für die betriebliche Altersvorsorge.

Erhalten Sie Sonderzulagen, die als bAV-Beiträge gehandelt werden und den Freibetrag überschreiten, müssen Sie diese in der Steuererklärung angeben. Auch diese werden in der Anlage N aufgeführt. Eine Sonderzulage kann beispielsweise eine hohe Abfindungszahlung sein, die versteuert werden muss.

Anlage AV

Die Abkürzung AV steht für Altersvorsorgebeiträge. Dies mag den Eindruck erwecken, hier sollten Sie Daten zur betrieblichen Altersvorsorge in der Steuererklärung angeben. Das ist allerdings nicht der Fall. Stattdessen nutzen Sie die Anlage AV für Angaben über die Riester-Rente, um staatliche Förderung zu erhalten.

Anlage Vorsorgeaufwand

Können Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben geltend machen, nutzen Sie hierfür die Anlage Vorsorgeaufwand. 

Wo sind bAV-Leistungen in der Steuererklärung anzugeben?

Beiträge zur bAV müssen in der Steuererklärung für gewöhnlich nicht erfasst werden. Befinden Sie sich allerdings in der Auszahlungs­phase der betrieblichen Altersvorsorge, gelten andere Regeln. Als Leistungsbezieher müssen Sie das erhaltene Geld wie das steuerpflichtige Einkommen in der Steuererklärung deklarieren. Hierfür gibt es zwei Optionen, die je nach Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge infrage kommen.

Anlage R-AV/bAV

Beziehen Sie Ihre Betriebsrente aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder aus Pensionsfonds geben Sie dies in der Anlage R-AV/bAV an. Unter dem Punkt „Leistungen aus zertifizierten Alters­vorsorge­verträgen und aus der betrieb­lichen Alters­versorgung“.

Ebenfalls in Anlage R halten Sie fest, wenn Sie privat aus Ihrem Nettogehalt in die bAV eingezahlt haben. Und nun die Leistung erhalten. Dies ist unter dem Punkt „Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen“ anzuführen.

Anlage N

Beziehen Sie Ihre Betriebsrente aus Unterstützungs­kassen oder Direktzusagen, sind diese bAV-Leistungen in Anlage N zu vermerken. Als steuer­begünstigte Versorgungs­bezüge geben Sie die Leistung unter dem Punkt „Einkünfte aus nicht­selbst­ständiger Arbeit“ an.

Gut zu wissen: Üblicherweise erhalten Sie von der Versorgungs­einrichtung Ihrer Wahl eine jährliche Leistungs­mitteilung. Aus dieser gehen die richtigen Anlagen bereits hervor. Die notwendigen Angaben lassen sich demnach leicht in die Steuererklärung übertragen.

Kein Grund für Frust: Die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung richtig anzugeben, ist nicht schwer.

Wo müssen Werbungskosten aufgeführt werden?

Ja, auch Rentenbezieher können Werbungskosten haben. Hierbei handelt es sich um diverse Ausgaben, die in Zusammenhang mit Ihrer Rente stehen. Dies können beispielsweise Kosten für eine Rentenberatung oder Steuerberatung sein. Aber auch Gewerkschaftsbeiträge zählen dazu.

In Form von Werbungskosten können Sie einen Teil Ihrer Betriebsrente in der Steuererklärung absetzen. Hierzu nutzen Sie die Anlage R-AV/bAV.

Das Finanzamt berücksichtigt bei Rentenbeziehern eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Liegen Ihre Ausgaben darunter, müssen Sie in der Steuererklärung keinerlei Angaben machen. Überschreiten Ihre Werbungskosten die Pauschale jedoch, können Sie diese geltend machen. Denken Sie daran, dass hierfür offizielle Nachweise erforderlich sind.

Wie lassen sich Sonderzuwendungen von der Steuer absetzen?

Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber Sonderzuwendungen erhalten und diese in Ihre betriebliche Altersvorsorge fließen lassen? Nicht selten kommt es in diesem Fall zu einer Überschreitung des Steuerfreibetrages. Angaben zu Ihren bAV-Beiträgen sind dann verpflichtend.

Ähnlich wie Ihr zu versteuerndes Gehalt geben Sie den Freibetrag überschreitende Sonderzuwendungen in Anlage N der Steuererklärung an.

Lassen sich bAV-Beiträge steuerfrei nachzahlen?

Lücken in der Gehaltsauszahlung sind keine Seltenheit. Beispielsweise wenn Sie als Arbeitnehmer in Elternzeit gehen oder ein Sabbatical einlegen. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, Gehalt zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit allerdings nicht. Entsprechend liegen auch die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge auf Eis.

Je nach Versorgungs­einrichtung können Sie die ausgebliebenen bAV-Beiträge zu bestimmten Konditionen steuerfrei nachzahlen. Hierfür wird ein zeitlicher Rahmen gesteckt und die maximale Höhe der zusätzlichen Beitragszahlungen festgelegt.

Auch im Fall einer Kündigung mit Abfindung können Sie zusätzliche bAV-Beiträge steuerfrei zahlen. Dies regelt das Betriebsrenten­stärkungsgesetz aus dem Jahr 2018. Ähnlich wie bei der Nachzahlung müssen Sie sich jedoch an eine festgelegte Maximalhöhe halten.

Gibt es bAV-Verträge auch für Geringverdiener?

Geringverdiener zahlen weniger in die gesetzliche Rentenkasse ein. Entsprechend geringer fallen die ihnen zustehenden Rentenleistungen aus. Allerdings können auch Geringverdiener einen bAV-Vertrag abschließen und somit effektiv für finanzielle Sicherheit im Ruhestand vorsorgen.

Das Betriebsrenten­stärkungsgesetz hält für Geringverdiener eine Förderung zur betrieblichen Altersvorsorge bereit. Dies gilt allerdings nur für Geringverdiener, deren Bruttogehalt 2.575 Euro im Monat nicht überschreitet.

Der Arbeitgeber, der den Geringverdiener beschäftigt, profitiert ebenfalls von der staatlichen Förderung. Zahlt er in die betriebliche Altersversorgung des Arbeitnehmers ein, bekommt er 30 Prozent der eingezahlten Jahressumme bezuschusst. Diese muss mindestens 240 Euro im Kalenderjahr betragen.

Sorgloser Ruhestand: Die betriebliche Altersvorsorge trägt einen großen Teil dazu bei.

Wie lassen sich in der Ansparphase Steuern sparen?

Die betriebliche Altersvorsorge kommt Arbeitnehmern nicht nur im Rentenalter zugute. Auch hat sie in der Ansparphase einen attraktiven Vorteil. Denn zahlen Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge ein, genießen Sie in diesem Zuge eine Steuererleichterung.

Dank Entgeltumwandlung lassen sich Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze zum Teil steuerfrei einzahlen. Die maximale Höhe liegt hier bei acht Prozent. Bis zu vier Prozent sind zudem sozial­versicherungsfrei einzuzahlen.

Stütz Immotax erklärt: Warum eine private Altersvorsorge wichtig ist

Das deutsche Rentensystem steht auf wackeligen Säulen. Ob das derzeitige Umlageverfahren auch in Zukunft noch Bestand hat, ist ungewiss. Denn je weniger Menschen in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, desto gefährdeter sind die Rentenleistungen.

Um von Altersarmut nicht betroffen zu sein, raten wir von Stütz Immotax zu einer privaten Altersvorsorge. Eine Möglichkeit ist die betriebliche Altersvorsorge. Entscheiden Sie sich für einen monatlichen Beitrag zur privaten Altersvorsorge, handelt es sich um ein kapitalgedecktes Verfahren. Alles, was Sie in den Jahren Ihrer Erwerbstätigkeit einzahlen, steht Ihnen im Rentenalter in voller Höhe zu.

Sie möchten im Alter finanziell abgesichert sein? Dann melden Sie sich bei uns. Gern beraten wir Sie umfassend zu diversen Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und beantworten all Ihre Fragen.

FAQ

Wo wird die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung angegeben?

Ihr Gehalt nach Abzug der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge geben Sie in Anlage N der Steuererklärung an. Darin sind auch Sonderzulagen aufzuführen, die den Steuerfreibetrag überschreiten. Erhaltene bAV-Leistungen gehören indes in die Anlage R-AV/bAV.

Wie können Sie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung geltend machen?

Möchten Sie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungin der Steuererklärung geltend machen, führen Sie diese als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand auf.

Warum ist eine private Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung sinnvoll?

Im Rentenalter müssen viele Personen finanziell zurückstecken. Denn die gesetzliche Rentenleistung entspricht für gewöhnlich nicht der Höhe des letzten Gehaltschecks. Eine private Altersvorsorge dient als zusätzliche Absicherung und schützt vor drohender Altersarmut.

Wir sind für Sie da!

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