Wird eine private Rentenversicherung abgeschlossen, erhält der Versicherungsnehmer bei Erreichen des Rentenalters regelmäßige Rentenauszahlungen. Verstirbt der Versicherungsnehmer, erlischt gleichzeitig der Anspruch auf die Rentenzahlungen. Mit einer Rentengarantiezeit kann der Versicherungsnehmer Hinterbliebene im Falle eines frühzeitigen Todes absichern.
Die Rentengarantiezeit beträgt in der Regel 5, 10 oder 15 Jahre. Während dieser Zeit erhalten Hinterbliebene eine regelmäßige Rente, auch wenn der Versicherungsnehmer bereits knapp nach dem Erreichen des Rentenalters verstirbt. Wird eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird allerdings die Rentenhöhe des Versicherungsnehmers reduziert.
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