Die betriebliche Altersversorgung ist die zweite Säule des Drei-Säulen-Modells der Altersvorsorge. Der Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung ist freiwillig. Dabei wird ein Anteil des Lohnes in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Dies wird auch „Entgeltumwandlung“ genannt. Somit verzichtet der Arbeitnehmer auf die Auszahlung eines Teils des Lohnes und spart dieses stattdessen für die Rente an. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung. Nach der Sparphase wird das Geld als lebenslange Rente ausgezahlt.
Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber können sich für eins von fünf verschiedenen Durchführungswegen entscheiden:
1. Direktzusage
2. Pensionskasse
3. Unterstützungskasse
4. Pensionsfonds
5. Direktversicherung
Die Beträge, die in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden, stammen aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Somit sind die Sparbeiträge steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings müssen die Auszahlungen in der Rente wieder versteuert werden.
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