Die Werbungskosten beinhalten jegliche Kosten, die ein Arbeitnehmer tragen muss, um Einnahmen erzielen zu können. Dazu gehören beispielsweise Fahrten zum Büro oder Kosten für eine Fortbildung. Diese Werbungskosten können in der Steuererklärung angegeben werden.
In der Steuererklärung können alle Kosten abgesetzt werden, die beruflich veranlasst wurden, solange diese nicht vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt wurden. Das Finanzamt berücksichtigt jedoch bei jedem Arbeitnehmer einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Übersteigen die Werbungskosten diesen Betrag nicht, kann auf die Angabe der einzelnen Werbungskosten verzichtet werden.
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