Zukunftssicherung

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Zukunftssicherung

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Die Zukunftssicherung beschreibt Aufwendungen des Arbeitgebers für Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, um Mitarbeiter oder eine ihm/ihr nahe stehende Personen für Fälle von Krankheit, Invalidität, Unfall, Alter und Tod. Dies kann in zwei verschiedenen Variante durchgeführt werden:

  1. Gehaltsumwandlung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich darauf, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag des Bruttogehalts einbehält und anschließend für die persönliche Zukunftssicherung des Arbeitnehmers verwendet.
  2. Freiwillige Gehaltserhöhung: Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber für die Zukunftssicherung einen Betrag zusätzlich zum gewohnten Gehalt. 

Die Zukunftssicherung kann für jeden Mitarbeiter verwendet werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nur bestimmte, jedoch objektiv abgrenzbare Gruppen abzusichern. Das sind beispielsweise Mitarbeiter, welche mindestens drei Jahre im Unternehmen tätig sind. Die Arbeitgeber profitieren dabei von Steuervorteilen. Auch für den Arbeitgeber bietet die Zukunftssicherung einige Vorteile, wie beispielsweise die Stärkung der Mitarbeiterbindung.

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