Die Kapitalsicherung wird häufig auch Einlagensicherung genannt. Dies beschreibt im Bankwesen den Gläubigerschutz durch sowohl gesetzliche als auch freiwillige Maßnahmen. In erster Linie soll die Kapitalsicherung in Krisenzeiten die Gläubiger von Kreditinstituten vor dem Verlust ihrer Bankguthaben schützen.
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