Ein Einkommensschutzbrief hat den Zweck, die Liquidität kurzfristig zu sichern, sollte das regelmäßige Einkommen aufgrund des Arbeitsplatzverlustes oder Arbeitsunfähigkeit verloren gehen. Der Verlust des Arbeitsplatzes darf jedoch nicht verschuldet sein. Abgeschlossen werden kann der Einkommensschutzbrief ab einem Alter von 18 Jahren von sozialversicherungspflichtigen, vollbeschäftigten Arbeitnehmern. In der Regel besteht auch ein Höchstalter für den Versicherungsabschluss, welcher jedoch zwischen verschiedenen Versicherungsgebern variiert. Meist dürfen Personen ab 57 – 67 Jahren keinen Einkommensschutzbrief mehr abschließen.
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