Werbungskosten

Lesedauer: < 1 minute

Werbungskosten

Lesedauer: < 1 minute

Durch die Ausübung einer Arbeitstätigkeit können Kosten entstehen. All diese Ausgaben, die aufgrund des Berufes anfallen und notwendig sind, um seine Einnahmen sichern und erhalten zu können, werden Werbungskosten genannt. Diese können innerhalb der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden und somit die Steuerlast senken. Sowohl Selbstständige als auch angestellte Arbeitnehmer können Werbungskosten ansetzen.

Welche Kosten können als Werbungskosten abgesetzt werden? Alle Aufwendungen und Ausgaben, die für die Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und zur Ausübung der Arbeitstätigkeit notwendig sind, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies sind beispielsweise Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Reisekosten und mehr. Wichtig ist, dass Quittungen und weitere Belege aufgehoben werden sollten, da diese als Nachweise bei der Steuererklärung dienen.

Was ist die Werbungskostenpauschale? Sollte ein Arbeitnehmer keine Werbungskosten ansetzen, wird vom Finanzamt eine Werbungskostenpauschale abgezogen, welche dem Arbeitnehmer zugunsten kommt. Diese liegt bei 1.000 € für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Rentner erhalten eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 €. Um die Werbungskostenpauschale erhalten zu können, muss lediglich die Steuererklärung abgegeben werden.

Wir sind für Sie da!

Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie einfach über das Kontaktformular oder telefonisch Kontakt zu uns auf.

07231 / 35 50 77