Die sogenannte Abschreibung ist für das betriebliche Rechnungswesen relevant. Sie beschreibt eine (außer-)planmäßige Wertminderung eines Vermögensgegenstandes. Eine Abschreibung kann dabei sowohl wirtschaftliche, rechtliche als auch technische Gründe haben. Nur abnutzbare Gegenstände aus dem Anlagevermögen können abgeschrieben werden. Dies können sowohl materielle als auch immaterielle Gegenstände sein.
Die Abschreibung muss in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens erfasst werden. In der Kostenrechnung stellt eine Abschreibung Kosten dar. Damit soll die Wertminderung erfasst werden.
Mithilfe der Abschreibung lassen sich mögliche Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens identifizieren. Die Herstellungs- oder Anschaffungskosten werden dabei jährlich abgeschrieben und um einen bestimmten Betrag gekürzt.
Wie hoch ist die Abschreibung? Der Betrag der Abschreibung wird in der Regel mithilfe der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands berechnet. Jedoch können auch andere Verfahren genutzt werden. Am gängigsten ist die lineare Abschreibung. Hierbei ergibt sich die jährliche Abschreibung aus den Anschaffungskosten, welche durch die voraussichtliche Nutzungsdauer geteilt werden. Eine weitere bekannte Methode ist die degressive Abschreibung, bei der die Abschreibung in immer kleiner werdenden Raten erfolgt.