Die gesetzliche Rentenversicherung wird für viele Menschen wahrscheinlich nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern und eine Altersarmut zu vermeiden. Aufgrund des demografischen Wandels und des Geburtenrückgangs wird die Rentenlücke in Zukunft steigen, da es immer mehr Rentenbezieher und weniger Arbeitnehmer, also Beitragszahler, geben wird. Um diese Rentenlücke zu schließen, sollte mit zusätzlichen Versicherungsangeboten oder Anlageprodukten vorgesorgt werden.
Das Drei-Schichten-Modell entstand im Jahr 2005 und bietet eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten, die genutzt werden können, um sich für das Alter finanziell abzusichern. Die jeweiligen Schichten unterscheiden sich dabei in der steuerlichen Behandlung.
Schicht 1: Basisvorsorge
Die Leistungen der ersten Schicht lassen sich alle nicht einmalig auszahlen. Stattdessen wird sie als Rente ausgezahlt. Die Vorsorge kann nicht vererbt, beliehen oder gekündigt werden.
Vorsorgearten: Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskassen, Beamtenversorgung, private Basisrentenversicherung (Rürup-Rente).
Schicht 2: Zusatzvorsorge
Vorsorgeprodukte aus der zweiten Schicht sind während der sogenannten Ansparphase steuerbegünstigt. Die anschließenden Auszahlungen nach dem Berufsleben müssen jedoch voll versteuert werden und können auch einmalig ausgezahlt werden.
Vorsorgearten: Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge.
Schicht 3: Private Vorsorge
Zur dritten Schicht des Drei-Schichten-Modells gehören alle Vorsorgearten, welche in der Ansparphase keinerlei staatliche Förderungen erhalten. Die Auszahlungen nach dem Berufsleben sind steuerbegünstigt, die Einsparungen müssen jedoch aus bereits versteuertem Einkommen eingezahlt werden. Vorsorgeprodukte aus der privaten Vorsorge sind sehr flexibel, so können Einsparungen in der Regel zu jedem Zeitpunkt entnommen werden.
Vorsorgearten: Private Lebens- und Rentenversicherung, Kapitalanlage in Wertpapiere, Investmentfonds, etc.