Die Gewinnerzielungsabsicht beschreibt das Ziel, mit einem Unternehmen Gewinn erwirtschaften zu wollen. Dies ist wichtig für die Kaufmannseigenschaft im deutschen Handelsrecht, für den Gewerbebegriff aber auch für die Besteuerung von Einkünften.
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Gewinnerzielungsabsicht Definition
Die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht ist das Ziel, mit einem Unternehmen einen Gewinn erzielen zu wollen. Die Definition finden Sie hier.