Ein Bauland, welches von einem Verpächter für einen bestimmten Zeitraum vermietet wird, wird Erbpachtgrundstück genannt. Hierbei fallen regelmäßige Erbpachtzinsen an, welche monatlich oder jährlich an den Verpächter gezahlt werden müssen. Häufig werden Erbpachtgrundstücke von Kirchen, diversen Stiftungen oder Kommunen zur Verfügung gestellt.
Besonderheit: Während des gesamten vertraglich festgelegten Zeitraums verfügt der Pächter frei über das Grundstück. Somit stehen dem Pächter alle Rechte eines Eigentümers zu, ohne das Grundstück erworben zu haben. Das Grundstück darf auch vererbt oder verkauft werden. Dazu gehört auch eine Immobilie, welche sich auf dem Grundstück befindet. Nach dem Ende der Laufzeit ist es möglich, den Vertrag zu verlängern. Ist dies nicht erwünscht, kann der Vertrag auslaufen. Befindet sich jedoch eine Immobilie auf dem Grundstück, geht auch diese mit dem Ende des Vertrags in den Besitz des Verpächters über.