Was versteht man unter Partnerabsicherung?
Mit einer Partnerabsicherung oder -versorgung sichern Sie Ihre(n) (Ehe-)Partnerin oder -partner, Geschäftspartner, Ihre Angehörigen oder andere Ihnen wichtige Personen gegen den Todesfall finanziell ab. Dies verhindert, dass zu dem menschlichen Verlust nicht auch noch wirtschaftliche Probleme hinzukommen, die Ihre Partnerin oder Ihren Partner, Ihre Familie, Ihre Angehörigen oder auch Ihre Geschäftspartner vor finanzielle Schwierigkeiten stellt.
Warum sollte ich Maßnahmen hinsichtlich Partnerabsicherung ergreifen?
Sie führen ein aktives Leben, haben viele Pläne, eine Partnerin oder Partner oder auch eine Familie, um die Sie sich kümmern. Sie können sich ein komfortables Leben leisten, vielleicht investieren Sie sogar in eine Immobilie
Aber was passiert mit Ihrer Familie, wenn Sie unerwartet aus dem Leben gerissen werden? Sorgen Sie Ihrer Familie zuliebe für diesen schlimmsten Fall vor! Sie können ihr zwar nicht das menschliche Leid ersparen und nicht die Lücke schließen, die Sie in Ihrer Familie hinterlassen. Aber Sie können Ihren Lieben zumindest die finanziellen Sorgen und Schwierigkeiten nehmen – beispielsweise mit einer Risikolebensversicherung.
Private Vorsorge kann noch mehr: Zum Beispiel Ihnen die Sorge nehmen, was mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner geschieht, wenn einer von Ihnen nicht mehr da ist. Frauen werden statistisch um ca. zehn Jahre älter als Männer, erwerben aber im Erwerbsleben häufig wesentlich weniger Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Männer. Diese niedrige gesetzlich vorgeschriebene Vorsorge durch die gesetzliche Rentenversicherung sollte daher rechtzeitig durch eine passende private Vorsorge aufgestockt werden. Niemand will Einbußen in der Lebensqualität – auch und gerade im Alter – hinnehmen. Oftmals gestaltet sich allein schon das normale Alltagsleben ohne jeden Luxus als schwierig, wenn man ausschließlich auf die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen ist.
Auch im geschäftlichen Bereich ist es ebenso sinnvoll wie notwendig, die Partnerabsicherung optimal zu lösen, beispielsweise im Hinblick auf die Absicherung des Unternehmens im Falle des Todes eines Geschäftsführers oder -partners.
Unabhängig davon, ob eine private oder geschäftliche Partnerabsicherung angestrebt wird, gilt es hierbei auch den Aspekt Vererbung und Nachlass zu berücksichtigen, beispielsweise im Zusammenhang mit unterhaltsberechtigten Personen oder auch im Hinblick auf erbschaftsteuerliche Überlegungen.
Wie hilft mir Stütz dabei?
Wir planen individuelle Konzepte für die private Alters- und Hinterbliebenen-Vorsorge und informieren Sie über die optimale Absicherung im Hinblick auf die gesamte Familie. Gleiches gilt für die Absicherung von Partnern im Geschäftsbereich.