Die Spekulationssteuer kann anfallen, wenn Sie eine vermietete Immobilie gewinnbringend verkaufen. Allerdings muss dieser Verkauf vor dem Ablauf der Spekulationsfrist erfolgen, welche 10 Jahre beträgt.
Wer die Spekulationssteuer vermeiden möchte, darf die Immobilie erst dann verkaufen, wenn die 10-Jahres-Frist abgelaufen ist. Auch bei eigener Nutzung der Immobilie fällt die Spekulationssteuer nicht an.