Im Todesfall des Mieters bleibt der Mietvertrag weiterhin bestehen. Stattdessen tritt ein Erbe in das Mietverhältnis des Verstorbenen ein.
Mietvertrag bei Tod
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Im Todesfall des Mieters bleibt der Mietvertrag weiterhin bestehen. Stattdessen tritt ein Erbe in das Mietverhältnis des Verstorbenen ein.
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